Wie wichtig IT-Lösungen sind, die modular aufgebaut und kurzfristig flexibel anpassbar sind, zeigte sich an dem Verbot für das Marketing und den Vertrieb von binären Optionen an Privatanleger durch die European Securities and Markets Authority (ESMA). Die Verfügung zum Verbot wurde erst am 1. Juni 2018 veröffentlicht, trat aber bereits zum 2. Juli 2018 für einen Zeitraum von drei Monaten in Kraft.

In Deutschland hatten sich aufgrund der weit gefassten Definition der ESMA zu binären Optionen mehrere Emittenten entschieden, ihre Inline-, Stay-High- und Stay-Low-Optionsscheine vorsorglich dem Verbot zu unterwerfen. Dies hatte die factor-i GmbH Zertifikatefabrik zu einer kurzfristigen Anpassung ihrer IT-Lösungen veranlasst.

Erst am 24. August 2018 veröffentlichte die ESMA im Zusammenhang mit der Verlängerung des Verbots eine Klarstellung. Nicht betroffen von dem Vertriebsverbot sind Wertpapiere mit binären Optionen, für die ein Wertpapierprospekt vorliegt, die eine ursprüngliche Laufzeit von mindestens 90 Tagen aufweisen und durch den Emittenten jederzeit gehedgt sind.

Andrea Korte, Geschäftsführerin der factor-i GmbH Zertifikatefabrik, begrüßt die Klarstellung der ESMA: „Die Befreiung von der Produktintervention zeigt, dass sich der deutsche Markt für strukturierte Wertpapiere durch Transparenz und Anlegerschutz auszeichnet. In den Wertpapierprospekten und den Basisinformationsblättern sind alle wichtigen Informationen enthalten, um Chancen und Risiken der strukturierten Wertpapiere zu beurteilen.“

Die Veröffentlichung von ESMA zu binären Optionen vom 24. August 2018