Für Emittenten englischsprachiger Wertpapierprospekte wird die Kommunikation mit der BaFin ab sofort einfacher. Wie die Behörde in der Ausgabe Juni 2018 des BaFin Journals schreibt, baut sie sprachliche Barrieren insbesondere für internationale Emittenten ab und erlaubt nunmehr die Verwendung von Englisch im Billigungsverfahren von Wertpapierprospekten bzw. Basisprospekten, soweit dies rechtlich möglich ist.

Für Andrea Korte, Geschäftsführerin der factor-i GmbH Zertifikatefabrik, ist dies ein wichtiger Schritt für die Positionierung des Finanzplatzes Deutschland im Wettbewerb mit anderen Finanzzentren. „Die BaFin erhöht dadurch ihre Attraktivität für internationale Emittenten als zuständige Aufsichtsbehörde. Sie erleichtert durch den weit gefassten Verzicht auf ausschließlich deutschsprachige Texte die Geschäftsprozesse bei den Emittenten. Das beschleunigt substanziell die interne Bearbeitung der Billigungsverfahren und macht fremdsprachige Mitarbeitende nicht von einer Übersetzung der Texte abhängig.“

Auf den Anlegerschutz, so Andrea Korte, sollte dies keinen Einfluss haben. „Zusammenfassung und häufig sogar das komplette Set der endgültigen Bedingungen von Wertpapierprospekten werden weiterhin in der Landessprache des Angebotslandes veröffentlicht.“

Die Information der BaFin vom 16. Juni 2018 in deutscher Sprache